Tonwiedergabegeräte verboten beim KVV: jetzt reicht es!

Vom Alkoholverbot in den Bussen und Bahnen des KVV, das seit gestern gilt, hatten wir es ja schon. Was aber bisher an mir vorbei gegangen ist (dank an die Aushilfe): Auch MP3-Player mit Kopfhörer oder ähnliches sind jetzt verboten:

Neu ist ein Piktogramm, das ebenfalls auf die Belästigung anderer Fahrgäste eingeht. Mittels eines durchgestrichenen Lautsprechersymbols wird künftig in den Bahnen und Bussen darauf hingewiesen, dass Tonwiedergabegeräte – selbst wenn Kopfhörer benutzt werden – oder auch lautes Telefonieren mit Mobiltelefonen nicht erwünscht sind.

Und spätestens da muss ich mich doch fragen: Geht es noch? Ich muss mir die lauten Gespräche anderer Leute anhören, nur weil ich Bahn fahren muss oder will? Da werde ich doch wieder häufiger das Auto bemühen müssen, irgendwann ist es auch gut.

Update 1: im Gemeinschaftstarif des KVV §4, Abs 2 ist das etwas schwammiger formuliert:

Tonwiedergabegeräte oder Tonrundfunkempfänger zu benutzen oder Tonwiedergabegeräte mit Kopfhörer zu benutzen, wenn andere Fahrgäste dadurch belästigt werden

Und genau das ist auch wieder Auslegungssache.

Update 2: Felix hat auch noch was dazu zu sagen.

Geschrieben am 10. April 2008 von Beate P. /

Kommentare

  1. Vor dem Aufregen einfach mal nachlesen:
    „Tonwiedergabegeräte mit Kopfhörer“ sind nach den Beförderungsbedingungen nicht grundsätzlich verboten, sondern erst dann, wenn andere belästigt werden – also erst dann, wenn sie so laut gedreht sind, dass es genau so gut ein Gerät mit Lautsprecher sein könnte. Komplett verboten ist nur die Verwendung ohne Kopfhörer.

    Maik · 10. April 2008, 23:01 · #

  2. Quelle? Bei KVV steht:

    Neu ist ein Piktogramm, das ebenfalls auf die Belästigung anderer Fahrgäste eingeht. Mittels eines durchgestrichenen Lautsprechersymbols wird künftig in den Bahnen und Bussen darauf hingewiesen, dass Tonwiedergabegeräte – selbst wenn Kopfhörer benutzt werden – oder auch lautes Telefonieren mit Mobiltelefonen nicht erwünscht sind.

    Der Wortlaut der Beförderungsbedingungen ist auf der Website unserer ordnungsfanatischen Freunde vom KVV leider nicht zu finden.

    Ralf G. · 10. April 2008, 23:09 · #

  3. die bei den aufklebern gab es wohl Mengenrabatt… soviel wie da in eine bahn geklebt werden.. viel hilft viel?!

    ebenso find ich das design nicht gerade schick.. die piktogramme sind dank dem tollen “schatteneffekt” schlecht zu erkennen…

    andere verkehrsbetriebe können das besser!

    Maik K. · 10. April 2008, 23:45 · #

  4. Ralf,
    ja, in der Meldung des KVV steht das so, aber das ist einfach falsch. In den Beförderungsbedingungen findet sich unter § 4 Abs. 2:

    Fahrgästen ist insbesondere untersagt[…] Tonwiedergabegeräte oder Tonrundfunkempfänger zu benutzen oder Tonwiedergabegeräte mit Kopfhörer zu benutzen, wenn andere Fahrgäste
    dadurch belästigt werden

    Die „Gemeinsamen Beförderungsbedingungen“ gibt es im Übrigen durchaus auf kvv.de, allerdings etwas versteckt.

    Maik · 11. April 2008, 00:09 · #

  5. Also ob ein Verbot dafür Zielführend ist, stelle ich mal in Frage, aber ganz unverständlich finde ich das nicht (wobei nicht-lautlose Handies auch noch ein Problem darstellen, nebenbei auch Menschen, die der Ansicht sind, ihre Gespräche sind so wichtig, dass der ganze Zug sie hören muss). Es fällt mir bspw. zunehmend schwer, in Zügen etwas zu lesen und das liegt durchaus nicht unwesentlich an der steigenden Anzahl mobiler Beschallungsanlagen.

    Hanno · 11. April 2008, 00:30 · #

  6. Also mich hat laute Techno-Musik mancher Kids schon oft genervt und darum gehts hier doch.

    Wer einen geschlossenen Kopfhörer verwendet und seinen iPod nicht aufs Maximum stellt, der sollte keine Probleme bekommen.

    Nach Wegzug von KA nach Köln und der Nutzung des ÖPNV in vielen anderen Städten kann ich nur sagen: Freut Euch über diesen tollen Verkehrsverbund. Die machen echt einen guten Job!

    Chrischmi · 11. April 2008, 02:12 · #

  7. Viele haben ihre Musik jedoch so laut, dass man sie noch am Ende des Waggons hört. Finde ich immer sehr nervig. Im Gegensatz zu Alkohol, sowas wie Passivtrinken oder Alkoholbelästigung gibt es nicht.

    Timo · 11. April 2008, 04:21 · #

  8. Ich finde aber, man sollte Reden im KVV auch verbieten. Das stört auch. Und ist in der Regel lauter als der Klang aus einem Kopfhörer oder ein Telefonat. Alle sitzen ruhig da. Und gucken nur geradeaus, zur Seite gucken bitte auch verbieten. Denn es könnte sich jemand durch einen Blick zur Seite gestört oder bedroht fühlen. Man stelle sich das vor, drei Jugendliche schauen gleichzeitig zur Seite auf einen armen Bürger, das ist ja Jugendgewalt pur!

    Auch wenn ich es tief im Inneren gut finde, dass diese Verzehren übelriechender toter Tiere in Bahnen unterbunden wird ;):

    Ich bezahle die KVV, dass sie mich transportiert, das ist das Geschäft. Ob ich telefoniere, einen Kopfhörer aufhabe und ob in meinem Getränk Wasser oder Bier ist, geht die KVV im Grunde überhaupt nichts an. Aber das schwarze BaWü hat halt ein Faible für öffentliche Erziehung im »bürgerlich-konsevativen« Sinne.

    Ralf G. · 11. April 2008, 09:25 · #

  9. Ob jetzt singende Rentnergruppen und schreiende Kinder weniger nervig sind, als Teens die mit Musik rumhüpfen kann ich jetzt nicht abschätzen.

    Kinder und Jugendliche sind nunmal Lauter als der durchschnittliche Erwachsene. Egal ob mit oder ohne Lautsprecher.

    Mir persönlich wäre es aber lieber, wenn die KVV anstatt an “kosmetischen” Sachen, eher mal Probleme wie “Bahnen fahren zu früh ab” und “Warum sagt mein Busfahrer nie die Stationsnamen an” widmen.

    Oder wenn man mal für Raucher wie mich, Raucherzonen an den Haltestellen ausweisen würde. Ich will mit meinem Qualm niemand stören.

    Oder wenn man mal an allen Stationen solche kombinierten Müllaschenbecher anbringen würde, damit man nicht immer angst haben muss, das man den Mülleimer abfackelt, wenn man die Zigarette vorschriftsmäßig in einen Mülleimer wirft.

    Oder das es an allen Strassenbahnhaltestellen einen Fahrkartenautomat geben würde, so das man sich morgens auch eine neue Monatsfahrkarte kaufen kann.

    […]

    11 · 11. April 2008, 10:41 · #

  10. Ich habe mal folgendes erlebt: Eine Mutter mit zwei Kindern, eins spielte mit was Gameboy-artigem, ohne Kopfhörer. Sehr nervig.

    Und dann regten die sich irgendwann darüber auf, daß jemand unverschämterweise einen Koffer dabeihatte …

    Jens · 11. April 2008, 13:23 · #

  11. Und? Wo Menschen aufeinander treffen, sind auch immer nach subjektivem Empfinden als nervig oder störend empfundene Erscheinungen dabei. Das kann man aber nicht durch Verbote von alles und jedem regeln.

    Diese Tendenz zum wohlmeinenden autoritären großen Bruder, der Regularien nach dem Geschmack des »gesunden Volksempfinden« dem öffentlichen Raum aufbrummt, ist gerade hier besonders stark ausgeprägt.

    Gerade die Staatspartei, die Jugendlichen überall das Bier wegnehmen möchte, aus Gründen der »Sicherheit«, lässt das Bier bei ihren eigenen Veranstaltungen munter fließen.

    Ralf G. · 11. April 2008, 14:38 · #

  12. Der Passus

    Tonwiedergabegeräte oder Tonrundfunkempfänger zu benutzen oder Tonwiedergabegeräte mit Kopfhörer zu benutzen, wenn andere Fahrgäste dadurch belästigt werden,

    findet sich auch in der “alten” Fassung der Bedingungen, zur Zeit sogar noch online.

    Und soweit ich mich erinnern kann, ist das schon eine halbe Ewigkeit so, dass es theoretisch verboten ist, “Tonwiedergabegeräte” zu verwenden.

    Insgesamt finde ich, dass im KVV eine doch sehr großzügige Einstellung bzgl. der Durchsetzung etwaiger Verbote herrscht. Ich fahre im Prinzip täglich Tram, und ich habe noch nie Sanktionen seitens des Personals erlebt – höchstens mal Bitten von anderen Fahrgästen, doch die Musik leiser zu stellen, oder den Gang frei zu räumen oder oder oder.

    Stefan · 11. April 2008, 15:39 · #

  13. KVV

    Karlruher
    Verbots
    Vorreiter

    ich vermeide das wann immer es geht.

    nix · 14. April 2008, 15:24 · #

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