Strafverfahren gegen HfG-Kunststudenten
Gegen einen Studenten der Karlsruher Hochschule für Gestaltung (HfG) und gegen weitere Personen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und wegen Körperverletzung eingeleitet. Ihm wird vorgeworfen, in Gaststätten innerhalb des Filmpalastes am ZKM und in weiteren Gaststätten am Mittwochabend zur Sendezeit der Tagesschau einen Videofilm vorgeführt zu haben, der in Aufmachung und Gestaltung der Tagesschau täuschend ähnlich war. In dem Film wird eine Tagesschausprecherin von einem Mann mit einer Pistole bedroht und gezwungen, einen vorgefassten Text zu verlesen.
Nach Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden hat der Film bei zahlreichen Betrachtern zu panikartigen Reaktionen geführt. Die Reaktion der Betrachter habe wiederum im Mittelpunkt des "wissenschaftlichen Interesses" des umstrittenen Projekts gestanden. Nach der Bewertung von Staatsanwaltschaft und Polizei ist im vorliegenden Fall die Toleranzgrenze der "künstlerischen Freiheit" deutlich überschritten. (pol)
Geschrieben am 24. September 2004 von Beate P. /
Stefan Wirth · 24. September 2004, 23:01 · #
Gernot Tscherteu · 28. September 2004, 09:15 · #
Beate · 28. September 2004, 17:50 · #
Klaus · 28. September 2004, 18:11 · #
Michael · 2. Oktober 2004, 22:15 · #
FEZ · 29. Oktober 2004, 12:41 · #