Autobahnraser-Prozess wird neu aufgerollt

Der Prozess gegen den verurteilten Testfahrer von Mercedes wird am Dienstag neu aufgerollt und könnte dem 34-Jährigen ein milderes Urteil bringen. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe will die Verteidigung statt der Haftstrafe einen Freispruch erreichen.

Geschrieben am 5. Juli 2004 von Oliver N. /

Kommentare

  1. Rolf F.ginge bestimmt nicht in Berufungwenn er mit dem Unfall etwas zu tun hätte!Anstatt verbal auf ihm rumzuhacken sollten die Medien den Blickwinkel einmal verändern:Die KIA-Fahrerin besitzt den Wagen erst ein paar Tage.Sie ist mit ihren 21 Jahren völlig unerfahren.Sie hat ein Kleinkind bei sich,das bisweilen eine gewisse Aufmerksamkeit auf sich zieht.Ungeachtet dieser Tatsachen heizt sie mit dem Kleinwagen mit ca.150 km/h über die linke Fahrspur der Autobahn und ist nach einem Überholmanöver(es war nachweislich beendet, was macht sie dann immer noch links?)nicht mehr Herr über ihr Fahrzeug.Durch ihr unverantwortliches Fahrverhalten reißt sie die kleine Tochter mit in den Tod und löst ein wohl einmaliges Justiz- und Medienspektakel aus!

    Marianne Schmidt · 15. Juli 2004, 22:35 · #

  2. Schön, dass Sie anscheinend dabei waren! Und in Ihrer Nähe möchte ich auf der Autobahn auch nicht sein! Natürlich kann niemand Außenstehendes letztlich beurteilen, was wirklich passiert ist, aber Rolf. Fs Schuld ist erwiesen und jetzt geht es nur noch um das Strafmaß, selbst nach dem ersten Urteil noch ein guter Witz. Jetzt hat ein zweifacher Mörder sich ja schon auf 12 Monate auf Bewährung runtergehandelt und man darf gespannt sein, ob die nächste Revision diesem moralisch desolaten Subjekt den Führerschein und einen Freispruch bescheren wird! Herzlichen Glückwunsch, armes Deutschland! Und freie Fahrt für freie "Bürger" (da wünsche ich mir manchmal doch amerikanische Verhältnisse herbei! in den USA verschwinden solche Menschen für Jahrzehnte aus dem Licht der Öffentlickeit und bilden keine Gefahrenzone in Form von lebenden Mordgeschossen)! Besonders herzliche Grüße, Ihre Vielfahrerin und Mutter einer 3jährigen Tochter

    Birgit Brüggehofe · 29. Juli 2004, 12:11 · #

  3. Ich schließe mich der Meinung von Brüggehofe an. Der Rolf hat mit der FAhrweise (dichtes Auffahren mit hohen Tempo) den Unfallhergang mit Todersfolge in Kauf genommen. Und jetzt versucht er sich mit Revisionsverhandlungen durch Widersprüche freizukaufen. Liebe Richter in Karlsruhe, finden Sie richtig, einen zweifach-Mörder am Ende frei sprechen? Wenn ja, dann ist es ein entsetzlich trauriger beweis von Justizskandalen. Aber Verbrecher haben in Deutschland schon immer Freie Hand. Macht es so wie in Amerika, weg von der Öffentlichkeit und für immer eingebuchtet ohne Bewährung. Ich gönne dem testfahrer eine haftstrafe nicht unter 5 Jahren. Da hat er genug zeit zum nachdenken für seine Rücksichtslosigkeit, die zwei Menschenleben gekostet haben Ich wurde auch schon von Drängler und Lichthuperer auf der Autobahn auf die rechte Spur genötigt. Am besten solten Autos eine getarnte Rückkamera haben, die man für derartige Fälle verwenden kann.

    Hans W. · 29. Juli 2004, 23:42 · #

  4. Ich bin empört über das milde Urteil aus Karlsruhe. Schließlich wusste Rolf F. doch, was er da veranlasst hatte und wenn er meinte, mit 220 km/h da passiert schon nichts, dann hat er sich gewaltig geirrt. Jetzt fordert er auch noch Freispruch. Dass kann alles nicht mehr richtig sein. Andere werden mit solchen Delikten hart bestraft und Rolf F. will wie Samt und Seide behandelt werden. Dass wäre absolut ungerecht gegenüber den andern Dazu hat er noch zwei Menschen getötet, was er nie mehr gut machen kann. Ich finde, eine Haftstrafe über 5 Jahre oder auch noch länger für angemessen.

    Heike Zimber · 30. Juli 2004, 08:05 · #

  5. Empört.. mindestens 5 Jahre.. Hallo??? Entweder Freispruch oder Knast, das ist hier die Frage. Hier sollte im ersten Verfahren ein Exempel statuiert werden. Nun ist man schon zurückgerudert.... Und ich kann mir gut vorstellen daß es letztenendes doch noch zu einem Freispruch kommt. Das Verfahren polarisiert, wirft es doch auch mal das Licht auf solche Fahrer die ich "mobile Straßensperren" zu nennen pflege, die ihr Auto nicht im Griff haben und trotzdem sorglos durch die Gegend fahren und nicht selten durch ihre verkehrsbehindernde Fahrweise eine zusätzliche Gefahr darstellen. Genau diesen Typ Fahrer hat es nun mit der jungen Mutter und ihrem Kind erwischt, vielleicht deshalb so viele Vorveruteilungen des Testfahrers, weil sich viele in eben dieser jungen Frau wiedererkannt haben... Ganz anders würde sich die Situation darstellen, hätte man Lackspuren am Testwagen gefunden.... Ich hoffe auf Freispruch in nächster Instanz..

    diet gert · 30. Juli 2004, 12:58 · #

  6. Für das, was diese Proletarierin diesem Mann angetan hat und in den Medi3en ausgelöst hat, geschieht ihr dieses Schicksal ganz recht. Natürlich Auslese nennt sich so etwas. Wüsste ich, wo Rolf F. wohnt, würde ich ihn gerne moralsich unterstützen. Der Mann kann einem richtig Leid tun. Über unsere Vielfahrerin mit ihrem Tdi und 3 Plagen kann ich nur lachen.

    Aristokrat · 30. Juli 2004, 22:54 · #

  7. Ja,ja, die Tote und ihr Kind haben also dem armen Raser soviel angetan!?? Ein Aristokrat - so wie Sie sich nennen - sind sie sicher nicht, eher ein vollkommenenes Beispiel für einen unhöflichen Drängler. Ich fahre auch auf der Autobahn immer so schnell wie es geht - so krank bin auch ich im Kopf- aber ich halte immer Abstand: Ich halte das für gute Erziehung.

    Matthias · 5. August 2004, 01:15 · #

  8. Hallo, Sicher war es kein Mord. Denn Mord wird vorsetztlich gegangen. Allerhöchstens fahrlässige Tötung. Also es mag sein das der Beschuldigte ein "Raser" ist. Aber auf deutschen Strassen gibt es nun mal keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung, und das ist auch gut so! Und die Linke Spur ist nun mal umkäpft zwischen lahmen Überholern und zügigen Fahrern. Und wer sich über die zügigen Fahrern mukiert sollte auch mal die schlafenden Brummies bedenken. Nichts ist nerviger als ein Stau wegen eines Elefantenrenne oder eine gesperrte Autobahn wegen eines umgekippten LKWs. Nochmal zum eigentlichen Thema. Also die gute Frau muss einfach total unfähig gewesen sein. Wer wegen eines herranfahrenden Fahrzeugs das Lenkrad verreisst, was ja nicht bewiesen ist, der gehört nicht hinters Steuer. Was wäre passiert wenn ein herrannahender Retungswagen gekommen wäre?!? Zusätzlich zur Geschwindigkeit eine ungewohnte Situation von Blaulicht.

    Kalle · 10. August 2004, 23:41 · #

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