Landkreis Karlsruhe war 2003 BSE-frei

Im Jahre 2003 war im Landkreis kein BSE-Fall zu verzeichnen, so Dr. Joachim Thierer, Leiter des Amtes für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, das innerhalb des Landratsamtes Karlsruhe für die Fleischhygieneüberwachung zuständig ist. Fast 21.000 Tiere, davon überwiegend Schweine und Rinder, kontrollierte das Fleischuntersuchungspersonal des Amtes im Rahmen der bei gewerblichen Schlachtungen vorgeschriebenen Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Dazu kamen 2.418 Untersuchungen bei Hausschlachtungen. Das Fleisch von 13 Rindern und 58 Schweinen war untauglich und wurde deshalb von den Betrieben ordnungsgemäß entsorgt. Ein beauftragtes Labor hat bei 356 Rindern BSE-Tests durchgeführt. Die Endbefunde waren dabei alle negativ. 47 Schlachtschafe und -ziegen wurden auf sogenannte Transmissible Spongioforme Enzephalopathien (TSE), dazu zählt auch BSE, untersucht. TSE-Erreger waren bei den Tieren ebenfalls nicht nachweisbar.

Auch bei den gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen der Schlachttierkörper auf Arzneimittelrückstände wie Antibiotika, verbotene Arzneimittel und Masthilfen wurden keine Funde verzeichnet. Wie aus dem Jahresbericht des Amtes hervor geht, wurden nicht nur Fleisch, Eier, Milch und Honig sondern auch lebende Tiere auf Rückstände von verbotenen oder nicht zugelassenen Arzneimitteln untersucht. Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte haben hierzu Blut- und Urinproben in den landwirtschaftlichen Betrieben herangezogen. Auch in diesen Proben wurden keine verbotenen Stoffe festgestellt. Sinn und Zweck dieser Untersuchungen ist eine möglichst lückenlose Kontrolle der Lebensmittel zum Schutz des Verbrauchers vom Stall bis auf den Tisch, machte Dr. Joachim Thierer die verantwortungsvolle Aufgabe des Amtes in diesem Bereich deutlich. 18 Metzgereien im Landkreis wurden durch die Mitarbeiter des Amtes auf eine ordnungsgemäße Etikettierung ihres Rindfleisches überprüft. In mehr als der Hälfte der Metzgerein entsprachen die Etikettierung nicht den gesetzlichen Vorschriften. In zwei Betrieben fehlten alle erforderlichen Angaben. Die Konsequenz für die Betriebe: Einleitung eines Strafverfahrens.

Ein weiterer Schwerpunkt der unteren Lebensmittel- und Veterinärbehörde bildeten die amtlichen Kontrollen bei Metzgereien und Fleischbetrieben. Hierzu zählen auch die Überprüfung der betriebseigenen Kontrollen, zu welchen alle lebensmittelherstellenden Betriebe verpflichtet sind. Die Amtstierärztin und Amtstierärzte prüfen hier an Hand betriebseigener Dokumente und Aufzeichnungen beispielsweise von Kühl- und Erhitzungstemperatur, ob der Betrieb über das gesamte Jahr seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, erläutert Dr. Thierer.

Insgesamt wurden die acht im Landkreis Karlsruhe ansässigen sogenannten EG-zugelassenen Betriebe (Fleischzerlege- und Fleischverarbeitungsbetriebe) 423 Mal amtstierärztlich kontrolliert. In einem dieser Betriebe mussten Rückrufaktionen für Waren mit zu hohen Keimgehalt überwacht werden. Hygienische und betriebskonzeptionelle Mängel führten in diesem Betrieb zu einer intensiven Hygieneüberwachung, geht aus dem Bericht des Amtes hervor. (pm)

Geschrieben am 3. Mai 2004 von Beate P. /

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