Autobahnraser-Prozess: Gutachter entlastet Angeklagten

Der Sachverständige Reinhard Köhler äußerte im Karlsruher Autobahnraser-Prozess erhebliche Zweifel, ob der angeblich Unfall verursachende Mercedes mit der von der Staatsanwaltschaft angegeben hohen Geschwindigkeit auf den Kleinwagen zugefahren sei, ohne zu wissen, dass dieser ihm Platz macht. Außerdem hätte der Angeklagte auf der 83 Kilometer langen Strecke vom Sindelfinger Daimler-Werk bis zum Unfallort durchschnittlich 166 Stundenkilometer schnell fahren müssen, um dort wie von der Anklage angenommen innerhalb einer halben Stunde gewesen zu sein. Dies sei aber eigentlich nicht zu schaffen, so Köhler.

Weiter war dem Sachverständigen zufolge, dass erste abrupte Steuern der Frau nach rechts auf die mittlere Spur zudem kein Schleudervorgang, sondern könne noch ein annähernd normaler Fahrstreifenwechsel gewesen sein. Auch der eigentliche Hauptzeuge, der sich als Einziger an Bruchstücke des Kennzeichen vom Unfallverursachers erinnern kann, entlastet den Angeklagten. Seine zeitlichen Angaben stimmen nicht mit dem offiziellen Unfallzeitpunkt überein. Weitere Zeugen sprachen davon, dass zwischen dem Mercedes und dem Kia gar kein Abstand mehr gewesen sei. Der zweite Sachverständige, Joachim Rössle, wies darauf hin, dass der Abstand aufgrund der perspektivischen Verzerrung tatsächlich bis zu 20 Meter betragen haben könne und ein kürzerer Abstand nicht nachweisbar sei. Schon im Vorfeld der Untersuchungen wurde eine Berühung der beiden Fahrzeuge ausgeschlossen. (gh)

Geschrieben am 10. Februar 2004 von Oliver N. /

Kommentare

Kommentarfunktion für diesen Artikel geschlossen.