Baden-Airpark vor neuen Turbulenzen
Die EU-Kommission wird morgen voraussichtlich in einer Grundsatzentscheidung die Rückzahlung von Staatsbeihilfen in Millionenhöhe verlangen. In dem Musterfall geht es um Hilfen für Ryanair am belgischen Regionalflughafen Charleroi und damit auch um die Grenzen für öffentliche Beihilfen im Billigflugmarkt. Auch für die Nutzung des Baden-Airparks hat Ryanair "Marketingzuschüsse" und "Ausgleichzahlungen" für Sicherheitsgebühren von der Baden-Airpark Betreibergesellschaft erhalten. Der Billigfluganbieter wechselte im vergangenen Jahr vom Flughafen Straßburg zum Baden-Airpark nur, weil das Oberverwaltungsgericht in Nancy Beihilfen für Ryanair für unzulässig erkärte. (gh)
Geschrieben am 2. Februar 2004 von Oliver N. /
Lukas · 4. Februar 2004, 08:14 · #