Baden-Airpark vor neuen Turbulenzen

Die EU-Kommission wird morgen voraussichtlich in einer Grundsatzentscheidung die Rückzahlung von Staatsbeihilfen in Millionenhöhe verlangen. In dem Musterfall geht es um Hilfen für Ryanair am belgischen Regionalflughafen Charleroi und damit auch um die Grenzen für öffentliche Beihilfen im Billigflugmarkt. Auch für die Nutzung des Baden-Airparks hat Ryanair "Marketingzuschüsse" und "Ausgleichzahlungen" für Sicherheitsgebühren von der Baden-Airpark Betreibergesellschaft erhalten. Der Billigfluganbieter wechselte im vergangenen Jahr vom Flughafen Straßburg zum Baden-Airpark nur, weil das Oberverwaltungsgericht in Nancy Beihilfen für Ryanair für unzulässig erkärte. (gh)

Geschrieben am 2. Februar 2004 von Oliver N. /

Kommentare

  1. Die dpa meldet: "Für Passagiere an deutschen Flughäfen wie dem Ryanair-Drehkreuz Hahn dürfte sich nichts ändern. Hier zu Lande werden keine staatlichen Beihilfen gezahlt, wie eine dpa-Umfrage bei den Airports ergab." Sind Marketingzuschüsse und Zuschüsse zu den Sicherheitsgebühren keine Beihilfen? Die Gelder kommen doch vom "Volk", sprich Staat, da der überwiegende Anteil der Gesellschafter Deutscher Flughäfen öffentliche Institutionen oder wie bei Baden-Airpark die Städte und das Land sind.

    Lukas · 4. Februar 2004, 08:14 · #

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