ebay'ler schauen nach Karlsruhe
Unzufriedene eBay-Käufer könnten schon bald nachträglich die ersteigerten Artikel wieder loswerden und die Bezahlung verweigern. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüft, ob das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen auch für Versteigerungen des Internetauktionshauses gilt. In einer mündlichen Verhandlung deutete die Senatsvorsitzende Katharina Deppert an, das Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes dafür sprechen könnten, die zweiwöchige Widerrufsfrist auch beim Internetkauf über eBay anzuwenden. Der BGH wird sein Urteil am 3. November verkünden.
Geschrieben am 30. September 2004 von Oliver N. /
Zippi · 30. September 2004, 09:14 · #
Fred · 30. September 2004, 12:49 · #