Badespaß in freier Natur im Landkreis Karlsruhe unbedenklich

Wer im Landkreis Karlsruhe ein Bad in freier Natur nehmen möchte, kann dies unbedenklich tun. Die Badegewässerkarte 2004, die das Sozialministerium Baden-Württemberg jetzt vorgelegt hat, bescheinigt den Bade- und Baggerseen im Landkreis Karlsruhe eine außerordentlich gute Wasserqualität. Alle der überprüften 20 Badeseen wurden mit der ersten Qualitätsstufe "Zum Baden gut geeignet" bewertet. Dies teilt das Gesundheitsamt beim Landratsamt Karlsruhe jetzt mit.

Zurzeit sind die Kontrolleure der Gesundheitsbehörde wieder dabei, an den nach EU-Richtlinien anerkannten Badestellen Wasserproben zu entnehmen. Die bisherigen Proben im Mai haben weiterhin einen guten Qualitätsstandard der Landkreis-Badegewässer bescheinigt. Die nächste Beprobung der Seen findet laut Auskunft des Landratsamtes in der kommenden Woche statt.

Im Landesvergleich verfügt der Landkreis Karlsruhe über eine hohe Dichte an Baggerseen. Damit der Sprung ins kühle Nass unbedenklich bleibt, werden pro Saison mindestens fünf Mal Wasserproben gezogen, die auf bakteriologische und einmal pro Badesaison auf chemische Verunreinigungen sowie den Nährstoffgehalt untersucht werden. Vor Ort überprüfen die fünf Kontrolleure auch den ph-Wert des Wassers, den Sauerstoffgehalt, die Wassertemperatur und die Sichttiefe. Ebenso zum Kontrollumfang gehört eine Überprüfung der allgemeinen Hygiene im Umfeld, zum Beispiel der Toillettenanlagen und der Abfallbeseitigung am See. Damit ist sichergestellt, dass auch aktuelle Ereignisse und spontan auftretende Situationen, die die Wasserqualität beeinflussen können, rechtzeitig erkannt werden. Bei Überschreitungen der Grenzwerte, ist die Gesundheitsbehörde verpflichtet, ein Badeverbot auszusprechen oder die Öffentlichkeit zu informieren.

Darüber hinaus weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass die Baggerseen auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe nicht in die Überwachung miteinbezogen sind, da entsprechend einer Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe das Baden in Baggerseen nicht erlaubt ist. Nach einer Anweisung des Landesgesundheitsamtes Stuttgart ist das Gesundheitsamt beim Landratsamt Karlsruhe beauftragt, nur die EU-meldepflichtigen Seen zu überprüfen und zu beproben.

Die Bädergewässerkarte Baden-Württemberg kann im Internet abgerufen werden. (pm)

Geschrieben am 17. Juni 2004 von Beate P. /

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