Veranstaltung der HWK: "Gründung und Karriere"

Die Novellierung der Handwerksordnung zum 1. Januar 2004 hat die Zulassungsvoraussetzungen für eine Selbständigkeit im Handwerk verändert. Mit dem Paragraph 7b wurde eine spezielle Regelung für qualifizierte Gesellen geschaffen, die sich nach Erteilung einer Ausübungsberechtigung auch in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen können. Daneben wurden 53 zulassungsfreie Gewerke festgelegt, in denen ein Meisterbrief nicht mehr zwingende Voraussetzung für eine berufliche Existenzgründung im Handwerk darstellt. Existenzgründer müssen dennoch eine Vielzahl von rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und betriebswirtschaftlichen Komponenten auf dem Weg in die Selbständigkeit berücksichtigen.

In der kostenfreien Veranstaltung "Gründung und Karriere" am 15. Juni 2004 ab 14.00 Uhr in der Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe, Hertzstr. 177, informiert die Handwerkskammer Karlsruhe mit ihren Partnern über neue Rahmenbedingungen und Chancen für Existenzgründer. Vertreter von Banken, Versicherungen, Steuerbüros und die Betriebsberater der Handwerkskammer Karlsruhe geben Tipps und stehen als fachkundige Gesprächspartner zur Verfügung. Beim anschließenden Gründerstammtisch besteht Gelegenheit, sich mit erfolgreichen Gründerinnen und Gründern auszutauschen und ein erstes Netzwerk mit Gleichgesinnten aufzubauen. Interessenten, die an der Veranstaltung "Gründung und Karriere" am 15. Juni teilnehmen möchten, können sich bei Frau Lehr-Binder, Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe, Tel. 0721/1600-403, anmelden. (pm)

Geschrieben am 8. Juni 2004 von Beate P. /

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