Karlsruhe meint es gut mit Steuerhinterzieher

(pr) Bei der Festsetzung der Geldstrafe für Steuerhinterzieher geht es vor deutschen Gerichten zu wie in der Lotterie, behauptet das Wirtschaftsmagazin DMEuro. Oft ist nicht der individuelle Unrechtsgehalt und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters entscheidend für die Höhe der Geldstrafe, sondern der Wohnsitz. Ein Verurteilter in Karlsruhe komme etwa bei 50.000 Euro hinterzogenen Steuern mit 180 Tagessätzen davon, während es in Nürnberg für die gleiche Höhe an hinterzogenen Steuern 200 Tagessätze und in München 360 Tagessätze sind. Viele Richter orientierten sich bei der Bemessung der Geldstrafe an regionalen Richtwerten.

Geschrieben am 16. Dezember 2003 von Oliver N. /

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