Botanischer Garten: Ablehnung des Bürgerbegehrens

Die Stadt Karlsruhe hat der Initiative Botanischer Garten die definitive Ablehnung des beantragten Bürgerbegehren Botanischer Garten schriftlich zugeleitet. Die Verfügung basiert auf dem Beschluss des Gemeinderats, den dieser in öffentlicher Sitzung vom 17. Februar gefasst hat. Danach sind die gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Bürgerbegehren in mehrfacher Hinsicht nicht erfüllt. In dem Bescheid an die beiden Vertrauensleute der Unterzeichner des Bürgerbegehrens Botanischer Garten wies die Verwaltung nochmals darauf hin, dass es dem Gemeinderat aus rechtlichen Gründen verwehrt war, aus Opportunität oder aus politischer Sympathie für das Anliegen seiner Befürworter das Bürgerbegehren dennoch zuzulassen.

Entsprechend den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes kann gegen den Bescheid jeder Unterzeichner des Bürgerbegehrens Widerspruch einlegen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung bei der Stadtverwaltung Karlsruhe im Rathaus am Marktplatz erhoben werden. Der Widerspruch kann innerhalb der Frist aber auch beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1 bis 3, eingelegt werden. Der Ablauf der einmonatigen Widerspruchsfrist beginnt mit der Zustellung des Ablehnungsbescheids an die beiden Vertrauensleute der Unterzeichner des Bürgerbegehrens.

Geschrieben am 9. März 2004 von Beate P. /

Kommentare

Kommentarfunktion für diesen Artikel geschlossen.