Botanischer Garten: Verwaltung hält Bürgerbegehren für unzulässig

Der von der "Initiative Botanischer Garten" beantragte Bürgerentscheid zum Botanischen Garten ist unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt die Verwaltung nach eingehender Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sowie der eingereichten Unterstützungsunterschriften. Der Anfang Dezember von der Initiative eingebrachte Antrag zur Durchführung eines Bürgerentscheids zur Verhinderung der Erweiterung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) am Rande des Botanischen Gartens ist zum einen unzulässig, weil das gesetzlich vorgeschriebene Unterschriftenquorum verfehlt wurde. (pm)

Geschrieben am 6. Februar 2004 von Oliver N. /

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