Handwerkskammer: Neue Regeln zur Rechnungsstellung beachten

HWK - Zum 1. Januar 2004 hat das Steueränderungsgesetz 2003 für die Betriebe zahlreiche Neuregelungen mit sich gebracht. So ist beispielsweise jedes Unternehmen verpflichtet, eine Rechnung, die feste Pflichtbestandteile aufweisen muss, auszustellen. Vor diesem Hintergrund stellt die Handwerkskammer Karlsruhe einen Informationsflyer zur Verfügung, der auch ein praktisches Rechnungsbeispiel enthält. Handwerksbetriebe können den Flyer "Neue Regeln zur Rechnungsstellung" unter der Telefon-Nr. 0721/1600-0 bestellen.

Geschrieben am 25. Januar 2004 von Oliver N. /

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