Karlsruhe verbietet Skylaternen

Das als Luftfahrtbehörde zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe verbietet aus Gründen der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung das Aufsteigenlassen von Skylaternen.

Die Skylaternen stellen laut der Behörde einen Flugkörper mit Eigenantrieb dar, für deren Aufstieg eine Genehmigung vorliegen muss. Eine solche Erlaubnis wird aber nicht erteilt. Wer eine Skylaterne in den Himmel entsendet, muss mit einer Ordnungswidrigkeit rechnen, die mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Wer trotzdem nicht darauf verzichten möchte, muss einfach über den Rhein. In Rheinland-Pfalz besteht diesbezüglich kein Verbot.

Geschrieben am 4. September 2008 von Oliver N. /

Kommentare

  1. “In Rheinland-Pfalz besteht diesbezüglich kein Verbot.”

    Aber auch keine Genehmigung, oder doch?

    Jens · 4. September 2008, 19:58 · #

  2. So wie ich es verstanden habe, braucht es für eine Genehmigung eine Verwaltungsvorschrift und da es in der Pfalz keine “Skylaternen”-Verwaltungsvorschrift gibt, bedarf es auch keiner Genehmigung.

    Oliver N · 4. September 2008, 20:11 · #

  3. Hier in BaWü wird halt alles verboten – Rauchen, Trinken auf der Straße, in der Straßenbahn schräg gucken – alles!

    Und zur Krönung kommt ja noch ein neues Polizeigesetz, BaWü ist schließlich längst noch nicht DDRig genug. :->

    Ralf G. · 4. September 2008, 20:18 · #

  4. Wo verstanden? Gibt es eine Pressemitteilung o.ä.?

    Jens · 4. September 2008, 20:40 · #

  5. @jens

    Allgemeines Rechtsverständnis zum Förderlismus ;-)

    Bayern, BaWü und NRW sind der Auffassung, dass Skylaternen als “ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb” im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO zu bewerten sind und damit generell einer Aufstiegserlaubnis durch die örtlich zuständigen Landesluftfahrtbehörden bedürfen.

    Das Luftfahrt-Bundesamt sieht zum Thema Skylaternen keine Zuständigkeit.

    Oliver N. · 4. September 2008, 21:37 · #

  6. nicht zu vergessen die Waldbrandgefahr… von daher finde ich das in Ordnung, wenn das Aufsteigenlassen genehmigt werden muss.

    micha · 5. September 2008, 11:14 · #

  7. Um endlich mal Klarheit für die “Flugkörper mit Eigenantrieb” zu bringen:
    Unter “Flugkörper mit Eigenantrieb”
    verstehen sich im Modellflugbereich alle Modelle mit einem im oder am Modell befestigten Antrieb – egal welcher Art.
    Unter 20 Gramm Treibstoffgewicht sind alle genehmigungsfrei, mit mehr Treibstoffgewicht brauchten diese eine besondere Genehmigung. Skylaternen haben aber keinen Antrieb über 20g also sollte die Frage ja geklärt sein, oder?

    Jörg · 11. September 2008, 16:16 · #

  8. @jörg ändert aber nix daran, dass Skylaternen eine Genehmigung brauchen und diese nicht bekommen, defacto es verboten ist diese steigen zu lassen – Mitteilung der Polizei BW

    Oliver N. · 11. September 2008, 16:25 · #

  9. zusammengefasst im Stadtwiki unter Skylaternen

    Kawana · 11. September 2008, 22:13 · #

  10. Was spricht eigentlich dagegen komplett deutsch von “Himmelslaternen” zu sprechen? Skylaternen klingt scheußlich.

    Timo · 11. September 2008, 23:30 · #

  11. Das dauert zu lang. :P :( :D

    Koffer · 12. September 2008, 08:07 · #

  12. ich hatte Skilaternen geschrieben, weil das in der Überschrift stand, das klingt so nach après-ski – Party eben:)

    Aber die Zusammenfassung gibt es auch unter http://ka.stadtwiki.net/Himmelslaternen – und das auch schon vor Timos Kommentar, mit dem ich übereinstimme.

    Kawana · 12. September 2008, 21:16 · #

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