Französisch-Pflicht an Badener Schulen gekippt

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat heute morgen einem Eilantrag von Eltern stattgegeben, die sich gegen die Französischpflicht in der so genannten “Rheinschiene” gewehrt haben.

Die Richter folgten der Argumentation der Kläger, dass der Unterschied zwischen Rheinschiene und dem Rest des Bundeslandes eine unangemessene Benachteiligung bei Umzügen darstelle. Eine solche politische Entscheidung müsse außerdem dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten sein (das heißt, sie ist zu wichtig, um sie durch Rechtsverordnung zu bestimmen).

Im Vorfeld war den verantwortlichen Politikern viel Wind ins Gesicht geweht. So hatte beispielsweise die Landtagsabgeordnete Katrin Schütz noch am 19. Juli an Ministerpräsident Oettinger geschrieben: Es darf nicht sein, dass ein Schulwechsel von Vaihingen an der Enz nach Karlsruhe mit erheblich mehr Schwierigkeiten verbunden ist, als von Konstanz nach Flensburg.

Die Entscheidung ist vor allem dahingehend erfreulich, dass der ursprüngliche Französisch-Zwang den Interessen der Bevölkerung quasi komplett entgegenstand: In Freiburg etwa haben sich fast 90 Prozent der dortigen Grundschuleltern dagegen ausgesprochen. Und dabei geht es gar nicht darum, nicht Französisch zu lehren: Lediglich den Zwang, dies von Anfang an zu tun, kritisieren die Gegner.

Jetzt liegt es an den Schulen, unter großem Aufwand die Lehrpläne anzupassen, sodass im neuen Schuljahr der Unterricht mit der gewählten Fremdsprache begonnen werden kann. Wenn die Schulleiter das öffentliche Geschehen aufmerksam beobachtet haben, haben sie aber sicher schon einen “Plan B” in der Schublade. Den Schülern ist das zu wünschen.

Geschrieben am 24. Juli 2007 von Fred /

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