FlowTex: Keine Anklage gegen Karlsruher Steuerfahnder

In der milliardenschweren Affäre der Ettlinger FlowTex hat das Karlsruher Landgericht laut einem Spiegel-Bericht die Eröffnung eines Verfahrens gegen einen Steuerfahnder abgelehnt. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft wollte den früheren Sachgebietsleiter der Karlsruher Steuerfahndung wegen versuchter Strafvereitelung anklagen. Die Anklagebehörde hatte dem Beamten vorgeworfen, er habe 1996 und 1997 dienstlich erlangte ermittlungsrelevante Kenntnisse nicht an sie weitergeleitet. Zu jener Zeit waren sowohl bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe als auch Mannheim Verfahren gegen Verantwortliche der FlowTex-Gruppe anhängig, die jedoch eingestellt wurden. Drei Jahre später flog der bisher größte deutsche Wirtschaftsbetrug um die Firma auf.

Geschrieben am 4. Januar 2004 von Oliver N. /

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