Aus für das Huste'guzel

Nun ist es raus: der Karlsruher Traditionsbetrieb Ragolds schliesst zum Jahresende seine Pforten. Die 150 Mitarbeiter des Unternehmens müssen den Gang zum Arbeitsamt antreten.

Geschrieben am 12. Mai 2005 von Oliver N. /

Kommentare

  1. riesig von Storck

    schmerles · 12. Mai 2005, 20:52 · #

  2. Rachengold – Gelder in einen goldenen Rachen ? In Zeiten scharfer globaler Konkurrenz werden die wirtschaftlichen Bedingungen von Firmenbetrieben immer härter, wohl auch, wenn sich die Familien selbst nicht mehr eins sind. Wenn also Familienbetriebe nicht mehr anders können, als alles nach “Billigland” zu verschieben, vielleicht könnten dann die Beschäftigten selbst das Unternehmen übernehmen? Bei Hiller nahm die Stadt Karlsruhe nicht die Chance wahr, zusammen mit den Beschäftigten und Kreditgebern das Familienunternehmen abzukaufen. Die Familie Hiller wäre einverstanden gewesen, die Beschäftigten ebenso. Nun kann die Stadt ihre Chance ein zweites Mal wahrnehmen. Im Grundgesetz Artikel 14 (3) heißt es: “Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.” Es ist ein Wohl für die Beschäftigten und aller Karlsruher wenn: - die Produktion bleibt, - Arbeitsplätze bestehen bleiben, - Zuliefer- und abhängige Firmen weiterhin Aufträge von Rachengold erhalten. Schließlich hat das Familienunternehmen von der Karlsruher Infrastruktur sehr profitiert. Die Forderung des Betriebsrats nach Bereitstellung von zwei Millionen Euro für eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft wurde von der Firmenleitung abgelehnt. Man müsse in diesem Fall Insolvenz anmelden, hieß es. Sollte man in einem solchen Fall nicht einmal darüber nachdenken, den Betrieb in die Hände der Beschäftigten überzuführen? Und es wäre keine Enteignung, es wäre ein faires Verfahren gegenüber einer Firmenleitung, die versagt hat. Es ist aber eine Enteignung, wenn den Beschäftigten die Arbeitsplätze genommen werden, weil die Chefetagen mit billiger Lohnkonkurrenz an anderem Ort wieder mehr Profit einstreichen – mit den gleichen Produkten. Die Karlsruher sollten kreative Lösungen von ihren Volksvertretern einfordern. Nicht immer die gleiche Leier: abkassieren, verlagern, entlassen. Wenn die Firmenleitungen versagen, lasst doch die Beschäftigten mal ran ! V.i.S.d.P. Basis-karlsruhe Postfach 11 14 20 76064 Karlsruhe basis-karlsruhe@web.de http://www.basis.de.tc

    BASIS-Karlsruhe · 29. Juli 2005, 08:07 · #

  3. Darf ein Unternehmer nicht entscheiden was er mit SEINEM Unternehmen macht? Stell dir vor: Du bist Unternehmer, jetzt kurz vor 60, hast dein Leben lang 70-80 Stunden in der Woche gearbeitet, hattest kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaub, kein Anspruch auf gesetzliches Krankentagegeld, bist mit deinem Unternehmen bergauf bergab gegangen, gute Mitarbeiter (Arbeitnehmer) haben dich in schlechten Zeiten verlassen, weil sie bei der Konkurrenz 30 DM mehr bekommen haben. Jetzt nach 35 Jahren hast du keine Lust mehr, bist ausgelaugt, hast eine gute Alterversorgung, könntest jetzt endlich Schluss machen - WIESO bitte schön habe ich als Unternehmer jetzt KEIN Recht auf Altersruhestand? Keiner will den Laden übernehmen - zu Riskant sagen die Banken, Kleinauktionäre sträuben sich gegen eine Übernahme wegen 0,08 € Rendite. So werde ich den Laden schweren Herzen zu machen und versuchen, dass das jedem deutschen Arbeitnehmer gesetzlich ab 65 zusteht auch mir zukommen zu lassen.

    Klaus · 29. Juli 2005, 10:03 · #

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